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im mietwohnungsbereich sind kürzere Fristen als es das BGB (3 Monate) vorsieht für vermieter nicht zulässig, egal was im mietvertrag steht. normalerweise ist eine kündigung des vermieters nur in bestimmten fällen möglich (zeitmietvertrag, eigenbedarf mit stichhaltiger begründung etc.)normalerweise ist ja 3 monate kündigungsfrist. wenn einem der vermieter kündigt, gilt das dann auch? bei meinem bruder im mievertrag steht nur 4 wochen. ist das rechtens.
@ hexe : es scheint keine rolle zu spielen, wie oft ich es versuche..... ich kann einfach keine muster in den kakao, capo, kaffee und was sonst noch zaubern..... möge sie mir helfen, einen tip geben, eine anleitung für grobmotoriker..... ich schaffe nicht mal n anständiges blatt![]()